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Obliged to Tradition

Bibliography of Commemorative Publications

214 pages, paperback, 1. edition 2008

€24.90
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Vorwort

In dem Entstehen, der Entwicklung und der zeitlichen Konstanz der Schachvereine präsentiert sich die Mentalitäts- und Sozialgeschichte im deutschen Sprachraum en miniature. Die Veranlassungen für eine Vereinsgründung, die Schaffung genereller formalrechtlicher Voraussetzungen, die Aktivitäten und die Zusammensetzung der Mitglieder lassen sich an den bekannt gewordenen Materialien, zu denen auch - aber nicht nur - die Festschriften gehören, in gleicher Weise ablesen wie der Fortgang und Fortschritt der Aktivitäten am Brett. Die „Vereinsbereitschaft der Bürger" (Th. Nipperdey) hatte die Schachspieler im 18. Jahrhundert, wohl ausgehend davon, dass ein Bedürfnis für einen organisatorischen Rahmen nicht gegeben zu sein schien, noch nicht ergriffen. In ständischen, für die Untertanen Privilegien zuteilenden Staatsgefügen war die Zeit noch nicht reif für eine Initiative zu einem formal-demokratischen Gemeinwesen bei Gleichbehandlung der Mitglieder unter dem Dach eines „Vereins", eines „Clubs". Aber immerhin: Mit Vorläufern wie gelehrten und wissenschaftlichen Gesellschaften, mit Gesprächskreisen, mit Zusammenschlüssen zu Sonderzwecken wirtschaftlicher, politischer, geselliger, literarischer und religiöser Art war anderweitig durchaus eine gedankliche und organisatorische Ideen-Weg bereitung geschaffen.
Bereits für den 1803 in Berlin ins Leben gerufenen Schachverein, dem der Name „Schadows Schachclub" zugeteilt worden ist, war ein Statut entwickelt worden, ein „Regelungskatalog", dem die Rechte und Pflichten der Schach spielenden Mitglieder zu entnehmen waren.
Den Statuten der beiden nur wenig später gegründeten Berliner und Hamburger Schachspieler-Vereinigungen war eine besondere Art des Selbstverständnisses zu entnehmen. So wurden nicht nur, da noch bis etwa zur Mitte des 19. Jahrhunderts für viele spieltechnische Einzelheiten keine einheitliche Handhabung festzustellen war, ein durchaus notwendiger Regelungsbedarf bestand, die Spielgesetze festgelegt, sondern auch dem Schachspiel im Vereinszweck eine besondere Exklusivität zugewiesen: „Die Gesellschaft hat keinen anderen Zweck, als die Verbreitung, Uebung und Ausbildung des Schachspiels. Alle anderen Spiele sind ausgeschlossen" (Statuten des Hamburger Schachclubs vom 08. Mai 1830). Mit dem „Schachspiel" war das Zweischach gemeint; sollte Vierschach gespielt werden, bedurfte es der Gründung einer eigenen „Gesellschaft". Gelegentlich wurde anderweitig der Vereinszweck als „gesellige Unterhaltung durch das Schachspiel" bezeichnet; das änderte jedoch nichts an dem Umstand, dass etwa ab 1827/1830 für das im deutschen Sprachraum organisiert durchgeführte Schachspiel die Zeit der Lese- und Unterhaltungsgesellschaft mit möglicher Schachspielausübung sein endgültiges Ende gefunden hatte.
Die Exklusivität der Mitglieder sollte dadurch bewahrt bleiben, dass das Aufnahmeersuchen durch ein Mitglied gestellt und die Entscheidung hierüber in der Form eines Bailottage genannten Verfahrens (Abstimmung mit Mehrheitsbeschluss) von den Vereinsmitgliedern getroffen wurde. Zumindest für etwa ein halbes Jahrhundert konnte so erreicht werden, dass sich die Vereins-Mitglieder im Wesentlichen, ja ausschließlich aus dem gehobenen Bürgertum, der Beamten- und Richterschaft sowie dem Militär rekrutierten.
Der Zusammenschluss der Schachspieler zu einer gemeinsamen Schach-Pflegestätte schuf neben dem Vereinsschachspiel auch die Möglichkeit der Austragung von Fernpartien mit nationaler oder internationaler Gegnerschaft bei gemeinsamer Beratung durch ein Spiel-Komitee, insgesamt eine gesteigerte Aktivität des Spielbetriebs. Wurde von Mitgliedern das „Aufgabenwesen" besonders gepflegt, lag es nahe, in der örtlichen Tageszeitung eine dem Problemwesen gewidmete Schachspalte zu initiieren.
„Im Verlaufe seines Bestehens hatte der Club [Hamburger Schachclub] zwischen Perioden einer sehr lebhaften Theilnahme öfter über Mangel an Mitgliedern und üble Finanzverhältnisse zu klagen. Ursprünglich befand sich das Clublokal in Hotel „Kronprinz", die Sitzungen allabendlich von 5-10 Uhr statt, und der jährliche Beitrag belief sich auf zwölf Thaler. In all diesen Dingen traten im Laufe der Zeit mannichfache Veränderungen ein; längere Zeit fanden u.A. die Versammlungen abwechselnd in den Wohnungen der resp. Mitglieder statt, in den Jahren 1859, 1860 und 1861 fielen dieselben längere Zeit hindurch aus."
Das schrieb der Secretair des Hamburger Schachclubs in der „Neuen Berliner Schachzeitung", Berlin 1864, S. 210, über die kleinen oder großen Sorgen des täglichen Allerlei des Hamburger Schachclubs.
Die „Gründerzeit" für Schachklubs in Deutschland, dem Kernbereich der deutschen Sprache, ist nicht nur im Zusammenhang mit dem Siege Anderssens in dem Londoner Turnier von 1851 zu sehen, sondern auch mit der dadurch veranlassten und dann im Jahre 1877 erfolgten Gründung des Deutschen Schachbundes. Dadurch wurde ein Fachverband für das gesamte deutsche Schachwesen (Reichsverband) geschaffen. Der Unterbau durch die Schachvereine erhielt auf diese Weise sein „Dach". Die Konstruktion des deutschen Schachlebens wurde vor allem zeitlich später durch einen Mittelbau, sich auf größere geographische Regionen erstreckende Verbände („Landesverbände"), vervollständigt. Eine derartige Organisationsstruktur hatte zur Folge, dass der Deutsche Schachbund selbst noch ins 20. Jahrhundert hinein weniger Einzelpersonen denn Schachvereine als Mitglieder aufwies.
Mit den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts war in Deutschland eine langsam vorangegangene Entwicklung abgeschlossen, die bei der Institution „Schachverein" von einer Art Geselligkeitsverein zur Pflege des „edlen Schachspiels" zu einem Zusammenschluss von Schachsportlern geführt hatte, der - außerhalb des bloßen „Klötzchenschiebens" in der Form einer Feierabend- oder Freizeitbeschäftigung - Spiel-Training und Wettkampf in den Vordergrund stellte. Das zum 01.01.1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch hatte zudem für den Schachvere/n die Möglichkeit einer juristischen Regelung bei individuell-praktischer Handhabung geschaffen.
Die das Vereinsgeschehen chronologisch dokumentierenden oder umrahmenden Festschriften sind nicht nur ein Versuch, die Geschichte gemeinschaftlich durchgeführten Schachspiels für die Zukunft festzuhalten, sondern auch wiederum selbst ein Teil des Vereinslebens. Der Umstand, dass im Dritten Reich von 1933 bis 1945 nur wenige Festschriften verlegt worden sind, beruht auf dem staatsverordneten Selbstverständnis einer sogenannten „neuen Zeit", die mit der Zerschlagung gewachsener organisatorischer Strukturen auch im deutschen Schach einherging und allenfalls ein zeitfernes Traditionsbewusstsein zur Folge hätte haben können. Der Mangel an in der DDR publizierten Festschriften für den Zeitraum 1949 bis 1990 hingegen dürfte nicht nur in einer ideologisch bedingten Ignoranz für diese spezielle Seite der Schachgeschichte liegen, sondern auch in den besonderen Handhabungen des DDR-Verlagswesens (einzig nachgewiesen ist 100 Jahre Schach in Jena 1881-1981 aus dem Jahre 1981 [Eintrag 52.1]).
Dass wahrscheinlich mehr als Zweidrittel der hier verzeichneten Festschriften in der Bundesrepublik Deutschland nach 1950/60 entstanden sind - und dann in großer Zahl -, beruht nach meinem Dafürhalten auf dem durch das Grundgesetz von 1949 vorbereiteten Wandel der soziologischen Grundlagen in unserem Gemeinwesen, das dem Individuum gegenüber dem Staat eine größere freiheitliche Gewichtung gewährte und mithin auch das Publikationswesen betraf.
Mit der Literaturgattung der Schach-Fesfschrift liegt eine Besonderheit der gerade in Deutschland geübten Publikationstätigkeit vor, was durch den Umfang des hier zusammengetragenen bibliographischen Materials gelungen bestätigt wird. Der regionale und damit speziell heimatkundliche Aspekt einer Festschrift ist auch für die modernsten Publikationen dieses Genres besonders hervorzuheben.
Egbert Meissenburg
Seevetal, den 01.07.2007
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Weight 1.25 kg
Width 21 cm
Height 30.7 cm
Medium Book
Year of Publication 2008
Author Ralf J. BinnewirtzHans-Jürgen Fresen
Language German, English
Edition 1
Pages 214
Binding paperback
006 Vorwort
007 Preface
010 Einleitung
011 Introduction
014 Technische Anmerkungen
015 Technical Notes
016 Abkürzungen, Symbole
017 Abbreviations, Symbols
018 Bibliographie der Festschriften
019 Bibliography of Commemorative Publications
164 Liste von Schachvereinen ohne Festschrift
165 List of Chess Clubs without Commemorative Publications
170 Register zum bibliographischen Teil
170 Index of the Bibliographical Part
178 Register der Schwarz-Weiß-Abbildungen
178 Index of Black and White Photos
181 Anhang: Bildergalerie (Festschriftendeckel)
181 Appendix: Picture Gallery (Covers of Commemorative Publications)